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ÖGT_TuT News 2022

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ÖGT_TuT News 2015

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ÖGT_TuT News 2014

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege!

Nach längerer Pause wird ÖGT_TuT News wieder als Informationsmedium der Sektion Tierhaltung und Tierschutz der Österreichischen Gesellschaft der Tierärzte (ÖGT_TuT) über Wissenswertes aus dem Bereich Tierhaltung und Tierschutz informieren. ÖGT_TuT News wird nicht regelmäßig, sondern anlassbedingt erscheinen. Wir laden alle herzlich ein, Anregungen, Ideen oder Kommentare zum Thema Tierhaltung und Tierschutz uns mitzuteilen.

Ein informatives Lesen wünschen
Johannes Baumgartner, Daniela Lexer, Evelyn Loibersböck und Cornelia Rouha-Muelleder

Novelle des Tierversuchsgesetzes

Mit Ende des letzten Jahres wurde das Tierversuchsgesetz geändert (Tierversuchsrechtsänderungsgesetz, ausgegeben am 28. Dezember 2012). Eine Neufassung der Tierversuchsregelungen war notwendig, um die EU-Tierversuchs-Richtlinie umzusetzen, die eine europaweite Harmonisierung der Tierversuchsgesetze vorsieht. Da die neue EU-Richtlinie sehr konkret formuliert ist, waren zahlreiche Anpassungen im Tierversuchsrecht, d.h. des bestehenden Tierversuchsgesetzes sowie der darauf basierenden Verordnungen, erforderlich, um die Richtlinienkonformität zu wahren.
Wesentliche Neuerungen im Tierversuchsrechtsänderungsgesetz, BGBl. I. 114/2012, und der Tierversuchs-Verordnung 2012, BGBl. II. 522/2012, gegenüber dem bisherigen Tierversuchsrecht sind:

  • die Ausweitung des Geltungsbereichs, der bisher nur Wirbeltiere umfasste, auch auf spezifische 
wirbellose Arten und auf Föten im letzten Trimester ihrer Entwicklung,
  • die Einteilung von Tierversuchen in vier Schweregrade („keine Wiederherstellung der 
Lebensfunktion", „gering", „mittel" und „schwer")
  • und die umfassende Beurteilung von Tierversuchsprojekten im Rahmen des 
Genehmigungsverfahrens.


Verboten sind Tierversuche, die starke Schmerzen, schwere Leiden oder schwere Ängste verursachen, welche voraussichtlich lang anhalten und nicht gelindert werden können, es sei denn, der Versuch ist aus wissenschaftlich berechtigten Gründen erforderlich. Das absolute Verbot für Versuche an Menschenaffen in Österreich wurde beibehalten.

Zur Vornahme einer objektiven Schaden-Nutzen-Abwägung bei Tierversuchsprojekten und zur Einstufung in Schweregrade ist vom Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ein Kriterienkatalog zu erarbeiten. Außerdem soll die bereits bestehende Tierversuchskommission im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ausgeweitet werden und auch als nationaler Ausschuss zur Beratung der zuständigen Behörden und Tierschutzgremien fungieren.

Die zuständigen Behörden haben auch die nichttechnischen Projektzusammenfassungen von genehmigten Projekten im Internet zu veröffentlichen.

Weitere Eckpunkte des neuen Tierversuchsgesetzes sind die verpflichtende tierärztliche Betreuung bei Züchtern, Lieferanten oder Verwendern, die Festlegung zulässiger Methoden zur schmerzlosen Tötung von Tieren sowie die verpflichtende Einrichtung eines Tierschutzgremiums ab einer bestimmten Mindestgröße als Züchter, Lieferant oder Verwender. Die Hauptaufgabe der Tierschutzgremien besteht darin, sich auf die Erteilung von Empfehlungen zu Tierschutzfragen zu konzentrieren. Auch wurde die Unterbringung und Pflege der Versuchstiere detaillierter geregelt.

Die Vornahme einer rückblickenden Bewertung durchgeführter Projekte durch die Behörde ist für als „schwer“ eingestufte Tierversuche, bei Projekten, welche die Verwendung nichtmenschlicher Primaten vorsehen und wenn die Behörde dies bei der Projektbeurteilung festlegt, vorgesehen und sollen zur Qualitätssicherung bei der Durchführung von Tierversuchen beitragen.
Desweiteren ist eine Verstärkung der nationalen Kontrollen, insbesondere auch mittels Kontrollen durch die EU-Kommission in den Mitgliedstaaten, vorgesehen. Die Tierschutzombudsleute sollen über die erfolgten Kontrollen informiert werden.

Novelle des Tierschutzgesetzes

Gleichzeitig mit der Novelle des Tierversuchsgesetzes wurde auch das Tierschutzgesetz geringfügig geändert, wobei es sich vor allem um Anpassungen der Verweise zum Tierversuchsgesetz handelte. Eine besonders nennenswerte Änderung stellt jene des § 7 (5) Tierschutzgesetzes dar: nun mehr ist neben dem Verbot des Ausstellens von kupierten Hunden auch der Import, der Erwerb, die Vermittlung und die Weitergabe von Hunden, die nach dem 1. Jänner 2008 geboren und an deren Körperteilen Eingriffe vorgenommen wurden, die in Österreich verboten sind, verboten. Das wissentliche Verbringen von in Österreich geborenen Hunden ins Ausland zum Zwecke der Vornahme von Eingriffen, die in Österreich verboten sind, ist natürlich weiterhin verboten. Es bleibt zu hoffen, dass diese Verschärfung des Tierschutzgesetzes hilft, dass das Kupierverbot besser eingehalten wird.

Messerli Forschungsinstitut

2010 wurde an der Veterinärmedizinischen Universität Wien in Kooperation mit der Medizinischen Universität Wien und der Universität Wien sowie mit Unterstützung der Schweizer Messerli Stiftung das Messerli Forschungsinstitut gegründet. In drei Bereichen wird die Mensch-Tier-Beziehung interdisziplinär erforscht: Kognition und Verhalten von Tieren, Komparative Medizin und Ethik.
Die Abteilung für Vergleichende Kognitionsforschung beschäftigt sich mit Kognition und Emotionen von Tieren. Im Fokus stehen zum einen Hunde und Wölfe, zum anderen neuseeländische Bergpapageien, die Keas. Die Hundeforschung wird im Clever Dog Lab am Campus der Veterinärmedizinischen Universität durchgeführt. Zusätzlich sind mit der Abteilung zwei Zentren assoziiert: Im Wolf Science Center in Ernstbrunn (NÖ) steht vor allem die Frage der Kooperation im Mittelpunkt des Interesses – sowohl zwischen Mensch und Tier (Wolf) als auch zwischen Artgenossen. Im zweiten Zentrum geht es um die kognitiven Leistungen von Keas. Das Kea Lab ist am Forschungsgut Haidlhof der Veterinärmedizinischen Universität angesiedelt und wird dort zusammen mit der Universität Wien betrieben. Untersucht werden Fragen nach dem Werkzeuggebrauch von Keas, nach analogem Schlussfolgern und nach ihrem Erkundungsverhalten. Die Abteilung für Komparative Medizin arbeitet an der Schnittstelle zwischen Human- und Veterinärmedizin und ist daher sowohl an der Veterinärmedizinischen Universität als auch am Institut für Pathophysiologie und Allergieforschung der Medizinischen Universität tätig. Ziel ist es vor allem, Möglichkeiten zu finden, wie Human- und Veterinärmedizin voneinander profitieren können, um die Entwicklung von Medikamenten zu beschleunigen.
Die sich wandelnde Beziehung zwischen Menschen und Tieren und die dazugehörige gesellschaftliche Debatte ist das Themenfeld der Abteilung Ethik der Mensch-Tier-Beziehung. Was auf den ersten Blick oft abstrakt wirkt, hat sehr konkrete Praxisbezüge. Das aktuelle Projekt „Vethics – eine Berufsethik für Amtstierärzte“ entwickelt gemeinsam mit der Erfahrung der AmtstierärztInnen Hilfestellungen für die Lösung ethischer Probleme. Auch in die aktuelle Debatte um die Novellierung des Tierversuchsgesetz ist die Abteilung involviert: Nach dem Projekt „Wissenschaftliche Verantwortung im Tierversuch“, bei dem ein Handbuch für ForscherInnen und Kommissionsmitglieder entsteht, wird in einem neuen Projekt ein Kriterienkatalog für Tierversuche entwickelt. Neben diesen praxisorientierten Projekten sind die grundlagenorientierten Forschungsschwerpunkte zu neuen Methoden und Zugängen in der Tierethik der zweite Bereich, den die Abteilung bearbeitet. Auf interessante Ergebnisse in der Zukunft darf man gespannt sein.

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